Information zur Beitragserhebung

Wer sich entschließt, an den Übungen auf dem Hundeplatz teilzunehmen, hat den Impfpass vorzulegen und pro Übungseinheit 6,-€ zu zahlen oder den Mitgliedsantrag auszufüllen.

Die Gebühr ist ohne Aufforderung in bar nach den Übungsstunden zu entrichten.

Der Kauf einer Zehnerkarte zum Preis von 60,-€, (inkl. 11. Stunde gratis) ist möglich.

Bei Eintritt in den Verein werden folgende Beiträge erhoben:

  • Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 21,- €
  • Einzelmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 41,- €
  • Ein Elternteil mit einem Kind zahlt einen Jahresbeitrag in Höhe von 49,- €
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, sowie Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 57,- €

Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben, welche mit dem ersten Jahresbeitrag in Rechnung gestellt wird.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Mitgliedsbeiträge werden immer für das Kalenderjahr erhoben und sind bis spätestens 31.01. zu entrichten.

Bei Eintritt in den Verein im 2. Kalenderhalbjahr halbiert sich der Jahresbeitrag.

Mitgliedsbeiträge, für die keine Einzugsermächtigung vorliegt, erhöhen sich ab der nächsten Beitragsfälligkeit um 5,- €

Gültig ab 01.04.2017

Der Vorstand

 

Downloads:

Mitgliedsantrag (bitte zusätzlich auch die folgend aufgeführten Datenschutzhinweise beachten)

Datenschutzhinweise

Anlagen zum Mitgliedsantrag:

Arbeitseinsatz

Gebührenordnung

Gruppenangebot

Platzordnung

Einzugsermächtigung

Vereinssatzung